Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge kurz und knapp

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein staatlich geförderter Sparvertrag für angestellte Mitarbeiter zur Bildung einer Altersrente. Hierbei stellt das Unternehmen einen Vertragspartner zur Verfügung, bei dem der Vertrag abgeschlossen werden kann. Da der Sparbetrag hier nicht aus dem Nettolohn monatlich vom Konto abgebucht wird, sondern vom Bruttolohn abgezogen wird, kann man von Förderungen profitieren.

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge gefördert?

Die allermeisten Arbeitnehmer profitieren hierbei von 3 Komponenten, da der Sparbetrag aus dem Bruttolohn abgeführt wird:

  • Einsparung von Steuerabgaben
  • Einsparung Abgaben zur Sozialversicherung
  • Beteiligung des Arbeitgebers (mindestens 15%)

Für wen eignet sich die betriebliche Altersvorsorge?

Grundsätzlich profitieren die allermeisten Arbeitnehmer durch die oben genannten Förderungen. Natürlich betrachten wir in der Beratung Ihre persönliche Situation und arbeiten gemeinsam heraus, ob der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge für Sie Sinn macht.

Kann ich entscheiden, wie ich das angesparte Geld bekommen möchte?

Ja, Sie haben die volle Auswahlmöglichkeit:

  • Sie können sich das komplette angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen
  • Sie können sich einen Teil des Kapitals auszahlen lassen, den Rest als lebenslange monatliche Rente
  • Sie können eine lebenslange monatliche Rente verlangen

Was passiert, wenn ich meinen Arbeitgeber wechsele?

Im Idealfall melden Sie sich bei uns, damit wir gemeinsam besprechen können, wie es mit dem Vertag weiter gehen soll. Hier stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen:

  • Weiterführung des Vertrages beim neuen Arbeitgeber:

Der Vertrag kann beim neuen Arbeitgeber unverändert weitergeführt werden, gerne unterstützen wir Sie hierbei.

  • Vertrag privat weiterführen:

Sollte Ihr neuer Arbeitgeber den Vertrag nicht übernehmen wollen, können Sie die Beitragszahlung auch privat weiterführen.

  • Vertrag beitragsfrei stellen:

Sie bezahlen nichts weiter in den Vertrag ein, belassen das Kapital aber beim Versicherer. Damit verzinst sich das Kapital weiter und steht Ihnen bei Ablauf zur Verfügung.

  • Vertrag kündigen:

Unter Umständen kann auch eine Kündigung Sinn machen.

Fakten über die bAV

Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland mittlerweile sehr beliebt, dass zeigen auch folgende Fakten.

Gesundheitsmanagement
der beliebtesten Mitarbeitervorteile
Platz 1
von steuerfreies Extrageld profitieren
Arbeitgeberzuschuss
mind. %
Arbeitskraft absichern
Verbreitungsquote in Deutschland
%
Invalidität absichern
der BBG können sozialabgabenfrei in die bAV fließen
bis zu %

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Versicherungsbüro Kurt Kirchner

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89257 Illertissen