AVWL
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern anbieten können. Sie sind eine Art Sparzulage, die der Arbeitnehmer auf sein Arbeitsverhältnis bezieht und die über den Lohn hinaus geht. Diese Leistungen können in Form von Geld oder in Form von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten gezahlt werden.
Ziel der AVWL

Die Vermögenswirksamen Leistungen werden in der Regel steuerfrei gezahlt und können zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage (ASZ) in Anspruch genommen werden. Sie unterstützen den Arbeitnehmer dabei, langfristig Vermögen aufzubauen und sich auf die Rente vorzubereiten.
Wer kann die AVWL in Anspruch nehmen?
Es ist wichtig zu beachten, dass es verschiedene Regelungen und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Vermögenswirksamen Leistungen gibt und dass diese Leistungen nicht von allen Arbeitgebern angeboten werden. Es empfiehlt sich daher, sich beim eigenen Arbeitgeber oder bei der zuständigen Stelle zu informieren, ob und in welcher Höhe Vermögenswirksame Leistungen angeboten werden.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf altersvorsorgewirksame Leistungen, sofern dies in ihrem Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Die genauen Konditionen und Höhe der Leistungen können jedoch je nach Unternehmen variieren. Es ist ratsam, den Arbeitgeber oder die Personalabteilung nach den genauen Bedingungen zu fragen.
Die Höhe der altersvorsorgewirksamen Leistungen ist nicht gesetzlich festgelegt und kann von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein. Es gibt jedoch bestimmte gesetzliche Grenzen und Höchstbeträge, die beachtet werden müssen. Für vermögenswirksame Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gilt beispielsweise eine jährliche Obergrenze von 40 Euro pro Monat.
Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, ihre altersvorsorgewirksamen Leistungen anzulegen. Die gängigsten Anlageformen sind die Riester-Rente, die betriebliche Altersvorsorge (z. B. über eine Direktversicherung oder Pensionskasse) sowie bestimmte Sparpläne oder Fonds. Jede Anlageform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, daher ist es wichtig, sich gründlich zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
In der Regel sind altersvorsorgewirksame Leistungen langfristige Sparmaßnahmen zur Altersvorsorge. Eine vorzeitige Nutzung der Gelder ist normalerweise nicht vorgesehen. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie beispielsweise den Riester-Vertrag, bei dem unter bestimmten Umständen eine vorzeitige Auszahlung möglich sein kann, etwa bei einer schweren Erkrankung oder bei Arbeitslosigkeit. Es ist ratsam, die Bedingungen der jeweiligen Anlageform zu prüfen, um mögliche Ausnahmen oder Sonderregelungen zu erfahren.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre bereits angesammelten altersvorsorgewirksamen Leistungen in der Regel mitnehmen. Je nach Anlageform haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Bei der Riester-Rente können Sie den Vertrag in einen neuen Riester-Vertrag übertragen oder privat weiterführen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge haben Sie oft die Wahl, den Vertrag mitzunehmen und privat fortzuführen oder bei Ihrem neuen Arbeitgeber einzubringen. Es ist wichtig, die genauen Konditionen Ihrer Anlageform und die Regelungen in Ihrem neuen Arbeitsverhältnis zu prüfen.
Versicherungsbüro Kurt Kirchner
Bahnhofstraße 13
89257 Illertissen